Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Im Mai 2016 wurde die neue Datenschutzgrundverordnung, kurz DSGVO,  der EU verabschiedet. Zwei Jahre hatten die Unternehmen Zeit die Verordnung umzusetzen. Ab Ende Mai 2018 gilt die Verordnung verbindlich. Alle bisherigen nationalen Regelungen werden damit abgelöst. Dies hat zur Folge, dass es etwaige Veränderungen im Datenschutzrecht gibt. Zusätzlich hat der deutsche Gesetzgeber mittlerweile ein Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz verabschiedet (BDSG-neu), welches das alte Bundesdatenschutzgesetz ab dem 25. Mai 2018 ablöst und die DSGVO ergänzt.

Da in nahezu jedem Unternehmen personenbezogene Daten verarbeitet und gespeichert werden, bestehen gesetzliche Vorgaben zum Datenschutz. Sie als Unternehmen sind  dazu verpflichtet, anderen Unternehmen, Privatpersonen, oder auch den Aufsichtsbehörden, Auskunft über gespeicherte personenbezogene Daten zu erteilen. Um empfindlichen Geldstrafen aus dem Weg zu gehen, müssen Unternehmen auf die neuen Veränderungen reagieren. In der IT werden diesbezüglich neue technische und organisatorische Maßnahmen benötigt, bei deren Umsetzung wir Sie gerne unterstützen.

Schwerpunkte der DSGVO

Unternehmen und Organisationen benötigen die Einwilligung von Personen, deren perönliche Daten gespeichert werden.

Jede Person hat das Recht zu erfahren, welche Daten ein Unternehmen bzw. eine Organisation über einen besitzt.

Unternehmen und Organisationen müssen nachweisen können, wie personenbezogene Daten verarbeitet werden.

Unternehmen und Organisationen müssen klar und verständlich formulieren, wie sie personenbezogene Daten verarbeiten und verwenden.

Jede Person kann verlangen, dass ein Unternehmen oder eine Organisation die gespeicherten Daten an Dritte übergibt.

Jede Person hat das Recht, dass falsche Daten korrigiert werden.

Jede Person kann verlangen, dass seine Daten gelöscht werden. Das gilt auch dann, wenn er der Speicherung seiner Daten bereits zugestimmt hat.

Als externer Datenschutzbeauftragter sind wir Ihr Ansprechpartner, wenn es um das Thema Datenschutz in Ihrem Unternehmen geht. Wir helfen Ihnen eine Anforderungsanalyse Ihres Unternehmens durchzuführen und stehen Ihnen bei der Erstellung neuer Geschäftsprozesse zur Seite. Datenschutz ist eine Pflicht für nahezu jedes Unternehmen, auch für kleine und mittelständische Unternehmen. Wir helfen Ihnen die richtige Balance zwischen Gesetz und Umsetzbarkeit zu finden.

Checkliste zur DSGVO

  • Arbeiten bei Ihnen mehr als 9 Personen dauerhaft mit personenbezogenen Daten?

  • Haben Sie einen Datenschutzbeauftragten bestellt?

  • Nehmen Sie alle Verarbeitungstätigkeiten in ein Verzeichnis auf?

  • Verfügen Sie über ein Datenschutzkonzept?

  • Haben Sie eine Risikoanalyse zur Datensicherheit durchgeführt?

  • Kommen Sie den Mitteilungspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO gegenüber betroffenen Personen nach?

  • Haben Sie die Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten festgelegt?

  • Sorgen Sie für die Implementierung von Prozessen, welche die Auskunft- und Beschwerderechte betroffener Personen sicherstellen?

  • Besitzen Sie ein Löschkonzept nach Art.17 DSGVO uns setzen Sie dieses um?

  • Haben Sie sämtliche Prozesse dokumentiert?

Wir können Sie bei der Umsetzung der Datenschutzverordnung unterstützen. Seit vielen Jahren sind wir im Datenschutz tätig und beraten unsere Kunden. Unsere Datenschutzbeauftragten sind TÜV und Dekra zertifiziert.