[title size=“1″ content_align=“left“ style_type=“single“ sep_color=““ class=““ id=““]Unverschlüsselte Webseiten werden in Zukunft abgestraft[/title]
Anzeige der Verschlüsselung bei Firefox und Edge. Unverschlüsselte Verbindungen werden nicht gesondert angezeigt.

Microsoft Edge und Mozilla Firefox zeigen bisher nur das Vorhandensein einer Verschlüsselung. Unverschlüsselte Verbindungen werden nicht gesondert markiert.

Wenn Sie eine unverschlüsselte Webseite haben droht Ihrem Unternehmen mehr als nur ein Imageschaden. Sie riskieren den Verlust von potentiellen Kunden an Ihre Konkurrenten und den Erhalt von Abmahnungen.

Wie erkennen Sie, ob Ihre Webseite verschlüsselt ist? Wenn Sie ihre Webseite besuchen, muss in der Adressleiste ganz am Anfang „https“ stehen. Manche Browser zeigen auch nur ein Schloss an, wie die Beispiele links in der Abbildung zeigen.

So wird man ab Januar 2017 von Web-Browsern, wie Mozilla Firefox und Google Chrome, die alleine schon von mehr als die Hälfte des Marktes einnehmen, zur Verschlüsselung gezwungen. Besucht man mit diesen Browsern unverschlüsselte Webseiten werden diese, anders als vorher wo nur eine vorhandene Verschlüsselung angezeigt wurde, als explizit „unsicher“ bezeichnet.

Würden Sie bei jemandem Sachen bestellen oder Kontaktdaten eingeben auf dessen Webseite groß und rot „unsichere Verbindung“ steht?

Zusätzlich haben Betreiber von Suchmaschinen angefangen, das so genannte Ranking von unverschlüsselten Webseiten zu senken. Das heißt, dass Konkurrenten mit verschlüsselten Webseiten weiter oben in den Suchergebnissen erscheinen. Wenn Ihre Webseite noch Wettbewerbsfähig bleiben soll ist dies eine Sache die nicht ignoriert werden darf.

Außerdem sind Vielen die Änderungen des Telemediengesetzes entgangen, die Mitte 2016 gemacht wurden. Nach §13 Abs. 7 TMG müssen Diensteanbieter dafür Sorge tragen, dass der Schutz personenbezogener Daten gewährleistet ist. Explizit wird dort die Benutzung von Verschlüsselungsverfahren genannt. Wenn auf Ihrer Webseite irgendwo persönliche Daten eingegeben werden können muss eine Verschlüsselung vorhanden sein.

Ein Nichteinhalten fordert Abmahnungen heraus. Zwar sind vermutete Abmahnwellen bisher ausgeblieben, aber ist dies ein Risiko, das Sie sich leisten wollen?

Glücklicherweise lässt sich die Verschlüsselung in den meisten Fällen unproblematisch und günstig nachrüsten. Fragen Sie unsere Techniker! Sollten Sie Fragen oder Probleme haben können Sie sich gerne an uns wenden.