[fullwidth backgroundcolor=““ backgroundimage=““ backgroundrepeat=“no-repeat“ backgroundposition=“left top“ backgroundattachment=“scroll“ video_webm=““ video_mp4=““ video_ogv=““ video_preview_image=““ overlay_color=““ overlay_opacity=“0.5″ video_mute=“yes“ video_loop=“yes“ fade=“no“ bordersize=“0px“ bordercolor=““ borderstyle=““ paddingtop=“20px“ paddingbottom=“20px“ paddingleft=“0px“ paddingright=“0px“ menu_anchor=““ equal_height_columns=“no“ hundred_percent=“no“ class=““ id=““][title size=“1″ content_align=“left“ style_type=“single“ sep_color=““ class=““ id=““]Das Impressum – Abmahnung trotz Designer-Homepage[/title]

Die firmeneigene Homepage ist in der heutigen Zeit ein Standard, von dem fast jedes Unternehmen Gebrauch macht. Eine Homepage ist nicht nur Werbung für die hauseigene Produktpalette, sondern ebenso die öffentliche Visitenkarte, eine Vereinfachung für den Kunden Kontakt mit Ihnen aufzunehmen und eine allgemeine Informationsquelle für alle Interessenten. Viele Unternehmen legen vor allem viel Wert auf das Design der Homepage und die Darstellung der Produkte. Hierzu werden oftmals Unternehmen ins Boot geholt, die sich um die Webpräsenz kümmern, da die Fähigkeiten der eigenen Mitarbeiter für eine professionelle Homepage nicht ausreichen.

Auch wenn diese Unternehmen über weitreichende Kenntnisse verfügen, kommt es oft vor, dass sich Fehler auf Ihrer Homepage einschleichen. Doch Speziell im Impressum kann dies zu einem echten Problem werden. Unter Umständen kann ein fehlender Abschnitt in Ihrem Impressum Geldstrafen im 5-stelligen Bereich nach sich ziehen. Doch wer kennt sich schon mit den relevanten Bestandteilen eines Impressums aus? Sie, wenn Sie Ihr Impressum mit Hilfe unserer Checkliste überprüfen:

 1. Name und Anschrift

Der Name und die Anschrift Ihres Unternehmens, sowie bei juristischen Personen (z. B. GmbH oder AG) oder Personengesellschaften (z. B. OHG oder GbR) die Firmierung.

2. Adresse

Zur Adresse zählen Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort. Für Gesellschaften ist hier der Hauptsitz einzutragen. Die Angabe eines Postfachs reicht in diesem Fall nicht aus!

3. Kontaktmöglichkeiten

Für den Kontaktaufbau wird in der Regel immer eine E-Mail-Adresse angegeben. Doch zusätzlich muss ein weiteres Kommunikationsmittel angegeben werden. Dies sollte eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation ermöglichen. Handelsüblich wird hierfür eine Telefon- und/oder eine Telefax-Rufnummer für angegeben.

4. Register und Registernummer

Sollte ein Eintrag z. B. im Handelsregister, Genossenschaftsregister, Vereinsregister oder Partnerschaftsregister bestehen, sind Sie auch verpflichtet dies anzugeben.

5. Wirtschafts-Identifikationsnummer und Umsatzsteueridentifikationsnummer

Sollten Sie eine dieser Nummern besitzen, ist auch diese im Impressum anzugeben. Die Steuernummer ist hier keine Pflicht. Im Gegenteil, diese sollten Sie aus Datenschutzgründen auch wenn sie keine der oben genannten Nummern besitzen angeben!

Sonstige Berufs- und branchenspezifische Pflichtangaben:

1. Für Freiberufler

Wichtig hier sind Angaben bezüglich der Kammerangehörigkeit (unteranderem bei Ärzten und Rechtsanwälten) und die gesetzliche Berufsbezeichnung. Außerdem muss der Staat angegeben werden, in dem diese Berufsbezeichnung verliehen worden ist und zusätzlich die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen. Viele Kammern und Berufsverbände verfügen über die jeweiligen Berufsordnungen zu diesem Zweck auf ihren Webseiten. Eine Verlinkung reicht hier aus.

2. Zuständige Aufsichtsbehörde

Sollte Ihr Dienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht werden, die der behördlichen Zulassung bedarf, müssen Sie auch hierzu Angaben machen.

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Benötigen Sie Hilfe mit Ihrem Impressum oder gedenken Ihre Homepage umzuziehen oder gar komplett neu zu gestalten, helfen wir Ihnen gerne weiter!

Telefon: 05971 / 98049-19     E-Mail: Kontaktformular

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